Du bist auf unserer Seite gelandet, da du dich für das Thema Firmvorbereitung in der Stadt Bocholt interessierst. Das freut uns! In der heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich und auch nicht immer einfach, sich als Christ*in zu bekennen und der Gemeinschaft der katholischen Kirche anzugehören. In der Firmvorbereitung hast du die Möglichkeit, dich mit verschiedenen Fragen zu deinem Glauben und zum Glauben in der Gemeinschaft der katholischen Kirche auseinanderzusetzten. Danach kannst du dich dann entscheiden, dich firmen zu lassen und so deine Zusage zur Gemeinschaft der Kirche und zur Nachfolge Jesu Christi zu erneuern. Bei der Taufe haben das deine Eltern für dich übernommen, doch nun bist du auf dem Weg erwachsen zu werden und kannst eigene Entscheidungen treffen.
Hier findest du einige Gedanken zum Thema Firmung und Firmvorbereitung. Unter dem Button „Themen“ sind auch einige Inhalte eingestellt. Klick dich doch einfach mal durch.
Die aktuellen Informationen aus der Firmvorbereitung in den drei Pfarreien
Für die Firmvorbereitung 2023 sind alle Jugendlichen, die zwischen dem 01.10.2006 und dem 30.09.2007 geboren wurden oder die 10. Klasse besuchen, eingeladen. Wir bieten verschiedene Wege der Vorbereitung auf die Firmung, in denen du dich mit deinen Fragen zu Gott, deinem Glauben und der Firmung auseinandersetzten kannst. Die Vorbereitung ist im Januar gestartet und daher ist keine Anmeldung mehr möglich.
Veranstaltungen für alle Firmand*innen
Abende der Versöhnung am 17.04.2023 zwischen 17:00 – 21:00 Uhr oder am 19.04.2023 zwischen 17:00 – 21:00 Uhr
(Ab Ende März kannst du dir einen Termin auf der Homepage buchen!)
Abend der Entscheidung am 23.04.2023 um 19:00 Uhr
Ein Überblick über die Themen, die wir uns für die Firmvorbereitung vorgenommen haben.
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Du darfst dir deinen Paten oder deine Patin selbst aussuchen.
Vorgegeben ist nur, dass sie oder er mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt sein muss.
Wie dein Taufpate oder deine Taufpatin hat auch der Firmpate bzw. die Firmpatin die Aufgabe, dich auf deinem Glaubensweg zu begleiten und zu unterstützen.
Das Kirchenrecht der katholischen Kirche empfiehlt daher, dass dein Taufpate auch dein Firmpate sein kann. Diese Empfehlung ist aber kein Muss. Wähle jemanden, von dem du dich gut begleitet fühlst, im Leben und im Glauben.
Grundsätzlich ist die Firmung keine bindende Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Solltest du dich derzeit gegen die Firmung entscheiden, später aber kirchlich heiraten wollen, ist das möglich. Es kann aber durchaus sein, dass der Pfarrer dann mit dir über die Bedeutung der Firmung spricht und dich vielleicht ermuntert, dich vor der Hochzeit noch einmal mit der Frage nach der Firmung auseinanderzusetzen.
Ja und Nein. Die Aufgabe der Taufpat*innen ist auch die Unterstützung eines jungen Menschen auf seinem Glaubensweg. Da ist es sinnvoll und vom Kirchenrecht der katholischen Kirche vorgesehen, dass der Pate oder die Patin getauft und gefirmt ist. Solltest du Taufpat*in werden sollen und nicht gefirmt sein, ist das in der Praxis durchaus möglich. Du musst selbst getauft sein und die grundsätzliche Bereitschaft nicht ausschließen, dich eventuell später selbst firmen zu lassen.
Bei der Firmung ist deine Entscheidung gefragt. Bei deiner Taufe haben deine Eltern stellvertretend für dich „Ja“ zum Glauben gesagt. In der Firmung darfst du dieses „Ja“ selbst bestätigen. Wenn du merkst, dass du das zurzeit nicht kannst oder möchtest, kannst du auch später noch gefirmt werden! Auch als Erwachsene*r kannst du noch gefirmt werden. Wichtig ist deine freie Entscheidung.
Antwort
Vanessa Drzymalla
Kirchplatz St. Josef 5, 46395 Bocholt
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02871/21793–131
Katecheten
Carolin Benning
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Christian Fechtenkötter
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Eva Nienhaus
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Eva Olejok
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Holger Büning
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Jan Hümmelink
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Klaus Brücks
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Sonja Stratmann
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Max Möllenbeck
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